Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-3 W 225/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum als Änderung aller Wohnungsrechte und Teileigentumsrechte; Erstellung einzelner Heizungsanlagen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten anstatt einer bisherigen gemeinschaftlichen Heizungsanlage; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentumsrecht - Änderung der Teilungserklärung für Sondereigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderung von Eigentumsrechten nur mit Zustimmung der dinglich Berechtigten! (IMR 2010, 287)
Papierfundstellen
- NJOZ 2010, 1254
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91
Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 3 W 225/09
Die nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum stellt eine Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte dar und bedarf deshalb nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG NJW-RR 1992, 208).
- KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14
Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von …
Das sind bei der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum sämtliche Wohnungseigentümer, vgl. §§ 4 Abs. 1 und 2 S. 1 WEG, 925 BGB, sowie diejenigen, zu deren Gunsten Wohnungseigentum dinglich belastet ist, §§ 876, 877 BGB (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJOZ 2010, 1254, 1255; KG, 24. ZS, NZM 1998, 581, 582; BayObLG, NJW-RR 2002, 443, 444; … - KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14
Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen
Das sind bei der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum sämtliche Wohnungseigentümer, vgl. §§ 4 Abs. 1 und 2 S. 1 WEG, 925 BGB, sowie diejenigen, zu deren Gunsten Wohnungseigentum dinglich belastet ist, §§ 876, 877 BGB (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJOZ 2010, 1254, 1255; KG, 24. ZS, NZM 1998, 581, 582; BayObLG, NJW-RR 2002, 443, 444; … - LG Heilbronn, 13.10.2022 - 11 O 59/22
Grenzen einer "Änderungsvollmacht"?
Die Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum stellt eine Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2009 1-3 W 225/09).